Personalpuzzle Burgenland: Nach 1,5 Jahren Pause tauchen wir in Teil 6 ein – Stellenplan, 26 Gehaltsbänder und die „Wahrheit“ hinter 2.235 Planstellen.
von Clemens Faustenhammer
Die Fraktion „Kritische Leser des Sautanz-Blogs“ legen den Finger in eine offene Wunde, wenn sie unseren ausschweifenden Hang zu Serien monieren. Schließlich sollten diese im regelmäßigen Abstand durch neue Beiträge auch weitergeführt und bestenfalls auch irgendwann einmal in ferner Zukunft abgeschlossen werden. Zugegebenermaßen müssen wir an dieser Fähigkeit, den kaltschnäuzigen Torabschluss noch etwas feilen, doch das ist eine andere Geschichte… Kurzum: Wir geloben Verbesserung!
Mit dem heutigen Beitrag melden wir uns aus einer eineinhalb Jahre dauernden Schaffenspause zurück und setzen unsere Abenteuerreise durch das Finanzlabyrinth am Beispiel des burgenländischen Landesbudgets fort. Bisher haben wir auf fünf Zwischenetappen schon ein wenig Licht ins Dunkle bringen können. Daher – wie es sich für „Serien-Junkies“ wie unsereins gehört – an dieser Stelle ein kurzer Rückblick „Was bisher geschah“ in chronologischer Reihenfolge:
- Erster Teil: Einführung in die öffentliche Finanzgebarung und was das Ganze eigentlich mit dem DaVinci-Code auf sich hat
- Zweiter Teil: Entwicklung und Gestaltung der einzelnen Elemente des sogenannten Landesvoranschlages (LVA) – oder was sich hinter den merkwürdigen Abkürzungen EHH, FHH, LVA sowie NVA verbirgt
- Dritter Teil: Von „kostenneutralen Kreditumschichtungen“ zwischen der Planung (Soll) und Realität (Ist) sowie eine faktenorientierte Analyse der Prognosefähigkeiten der Budgetverantwortlichen anhand der Landesbudgets von 2020 bis 2023
- Vierter Teil: Die „Top-Fünf“ Abweichler im Landesbudget 2023 und wo die Ursachen für diese millionenschweren Differenzen liegen
- Fünfter Teil: Budget-Architektur burgenländischer Provenienz: Woher kommt das Geld und wofür wird es im Burgenland ausgegeben?
Beim Blick auf das untenstehende Schaubild sehen wir noch genügend Potenzial für weitere Teile: Vom politischen Prozess inklusive protokollierter Stilblüten aus dem Eisenstädter Landtag über die „Wächterfunktion“ des Rechnungshofes bis hin zum finalen Schritt, dem Rechnungsabschluss. Letzterer birgt einen kleinen Hoffnungsschimmer, dass wir damit tatsächlich diese Serie zu Ende führen.
Der fünfte Beitrag bildet die Steilvorlage für die Fortsetzung dieser losen Serie. Daher gehen wir diesmal der Frage nach, wie es um das Personal steht, welches für das Land Burgenland arbeitet. Existiert eine Transparenz bei den Gehältern im Rahmen der Plan(stellenbe)wirtschaftung? Warum werden diese Stellen eigentlich in 26 unterschiedliche Gehaltsbänder eingestuft? Fragen über Fragen oiso.
Wie bei den vorhergehenden Beiträgen bemühen wir uns in der Recherche zunächst einer fundierten Quellenlage als Ausgangsbasis. Auf der Website des Landes Burgenland sind die beiden wesentlichen Dokumente zu finden: Der bereits bekannte Landesvoranschlag (fortan LVA abgekürzt) sowie die Erläuterungen dazu.
Die Planstellenbewirtschaftung
Die rechtliche Grundlage für den Stellenplan in der Landesverwaltung Burgenland ist primär das Burgenländische Landesbedienstetengesetz 2020 (Bgld. LBedG 2020, LGBl. Nr. 95/2019), das unter dem dritten Paragraph „Stellenplan“ die Erstellung und Bewirtschaftung regelt. Dieses Gesetz ordnet alle Landesbediensteten sogenannten Modellstellen zu und legt fest, dass der Stellenplan die Anzahl, Bewertung und das Beschäftigungsausmaß der Planstellen für den Gesamthaushalt (Hoheitsverwaltung, Lehrerinnen, Anstalten) bestimmt, wobei nur planmäßige Stellen finanziert werden dürfen. Ergänzend gilt die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015), die den Stellenplan als obligatorischen Bestandteil des LVA für alle Bundesländer vorschreibt und dessen Gliederung (allgemeiner/besonderer Teil, Funktionsgruppen, Gehaltsbänder) detailliert.
Auszug aus dem Bgld. Landesbedienstetengesetz (Quelle: Bgld. LBedG 2020)
Die Burgenländische Landesverfassung (L-VG) verankert die landtagsrechtliche Genehmigung des LVA inklusive Stellenplan in Artikel 37, während das LBedG 2020 das tätigkeitsbezogene System mit 26 Gehaltsbändern und sieben Funktionsgruppen einführt, um Transparenz, Leistungsorientierung und Effizienz zu gewährleisten. Dazu kommen wir gleich. Zusammen bilden diese Normen die Basis für die Bewirtschaftungsregeln wie Planstellenbindung an den Finanzierungshaushalt.
Auszug aus der Bgld. Landesverfassung (Quelle: L-VG)
In der Landesverwaltung Burgenland ist die Personalorganisation und der Stellenplan zentral in der „Abteilung 1 – Personal“ organisiert, die in drei Hauptreferate gegliedert ist. Das „Hauptreferat Personalorganisation und Stellenplan“ ist explizit für die Stellenplanung, -bewirtschaftung und organisatorische Aspekte verantwortlich und bildet damit die Kernstelle für die Erstellung und Umsetzung des Stellenplans im LVA (z. B. Funktionsgruppen, Gehaltsbänder, Reduktionsziele). Sie stellt die Schnittstelle zum Finanzhaushalt bzw. LVA-Erläuterungen dar. Ergänzend kümmert sich das „Hauptreferat Personalmanagement“ um strategische Personalthemen wie Bedarfsermittlung, Budgetplanung und Entwicklung, die den Stellenplan beeinflussen. Das „Hauptreferat Personalservice und Dienstrecht“ übernimmt operative Aufgaben wie Einarbeitung, Dienstrecht und Lohnabrechnung, die die tatsächliche Besetzung des Plans sicherstellen. Diese Dreiteilung stellt eine klare Trennung von strategischer Planung (Stellenplan), Management/Entwicklung und operativem Service sicher.
Allgemein werden Personalaufwände im LVA zweifach verankert: Einerseits als eigener Aufwandblock im Ergebnishaushalt, andererseits über den bereits erwähnten Stellenplan als mengenmäßige Grundlage der Personalkostenplanung. Im Ergebnishaushalt sind die Personalaufwendungen nach VRV 2015 als eigene Mittelverwendungsgruppe (Position 1 „Personalaufwand“) ausgewiesen. Dazu zählen Bezüge samt Neben- und Sachleistungen, Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung, freiwillige Sozialleistungen, Nebengebühren, Jubiläumszuwendungen sowie Dotierung und Auflösung von Rückstellungen für Abfertigungen und ähnliche Verpflichtungen, die jeweils für jenes Finanzjahr zu veranschlagen sind, in dem die Arbeitsleistung erbracht wird.
Personalaufwand auf Ebene Bereichsbudget am Beispiel der Gruppe 2 im LVA 2026 (Quelle: LVA 2026)
In den Detailnachweisen des Landes werden diese Beträge auf Kontenebene (z. B. Personalaufwand, gesetzlicher und freiwilliger Sozialaufwand, sonstiger und nicht-finanzierungswirksamer Personalaufwand) je Globalbudget bzw. Voranschlagsstelle dargestellt, wodurch sich die Personalkostenstruktur und -entwicklung über Politikbereiche hinweg nachvollziehen lässt.
Personalaufwand auf Ebene Detailbudget am Beispiel der Gruppe 2 im LVA 2026 (Quelle: LVA 2026)
Die Planung für 2026
Parallel dazu legt der Stellenplan – als Teil des LVA – fest, wie viele Planstellen in welchen Funktionsgruppen und Gehaltsbändern vorgesehen sind. Er ist damit die personalwirtschaftliche „Mengenbasis“, auf deren Grundlage der Personalaufwand im Ergebnis‑ und der Personal-„Cashbedarf“ im Finanzierungshaushalt kalkuliert werden. Der Stellenplan besteht aus einem allgemeinen Teil (Regelwerk, Systematik) und einem besonderen Teil (konkretes Planstellenverzeichnis für Hoheitsverwaltung, Landeslehrerinnen und Kranken-/Pflegeanstalten).
Für 2026 sind in der Hoheitsverwaltung insgesamt 2.235 Planstellen ausgewiesen, davon 2.223 in den Funktionsgruppen 1 bis 7 plus eigene Kontingente für Kindergartenaufsicht/Assistenzkindergärtnerinnen und Richterinnen. Nach Abzug budgetneutraler Planstellen ergibt sich eine Gesamtsumme von rund 2.171 Planstellen.
Der Stellenplan 2026 für das Burgenland (Quelle: LVA 2026)
Gegenüber 2025 wurde der Stellenplan um ca. 500 Planstellen reduziert, wobei im LVA nicht explizit erläutert ist, durch welche konkreten Ausgliederungen – beispielsweise in die Landesholding Burgenland – diese Reduktion herbeigeführt wurde.
Veränderungen im Stellenplan 2026 versus 2025 (Quelle: Erläuterungen LVA 2026)
Mit 1.1.2026 wurde der Eigenbetrieb „Bau und Betrieb Burgenland“ eingerichtet und im Stellenplan erstmals separat ausgewiesen. Für diesen Eigenbetrieb sind rund 519 Planstellen vorgesehen, stark konzentriert in Sachbearbeitung/Fachdienst sowie Fachführung/Referentinnen/IKT. Dies signalisiert eine organisatorische Auslagerung bzw. Neustrukturierung von Bau- und Betriebsleistungen und erklärt einen Teil der Reduktionen im „Amt“.
Der Stellenplan 2026 für „Bau und Betrieb Burgenland“ (Quelle: LVA 2026)
Entsprechende Deckungsregeln im LVA sehen vor, dass die Personalkosten desselben politischen Referenten eine gemeinsame Deckungsklasse bilden, wodurch innerhalb eines Referats gewisse Flexibilität in der Bewirtschaftung der Personalansätze besteht, ohne den Gesamtpersonalrahmen des Budgets zu überschreiten.
Insgesamt werden Personalaufwände somit sowohl haushaltsrechtlich (Ergebnis‑ und Finanzierungshaushalt) als auch personalwirtschaftlich (Stellenplan, Funktionsgruppen, Gehaltsbänder) berücksichtigt, sodass der Landtag nicht nur die Höhe der Personalkosten, sondern auch deren strukturelle Verankerung im Verwaltungsapparat steuern und kontrollieren kann.
Die Erläuterungen liefern für den Stellenplan wichtige Kontextdaten zur Personalstruktur nach Geschlecht und Funktionsgruppen: Frauenanteile insgesamt und je Funktionsgruppe, insbesondere Über- oder Unterschreitung der 50-Prozent-Zielmarke. Es wird explizit auf das Frauenförderprogramm, Zielquoten in Führungsfunktionen und den Zusammenhang von Stellenplan und der im LVA 2026 budgetierten Bedienstetenzahl verwiesen.
Die 26 Gehaltsbänder
Das Burgenland verwendet 26 Gehaltsbänder als Teil eines tätigkeitsbezogenen Entlohnungssystems, abermals im Rahmen des Burgenländischen Landesbedienstetengesetz 2020.
Auszug aus dem Bgld. Landesbedienstetengesetz (Quelle: Bgld. LBedG 2020)
Das LBedG 2020 ordnet alle Landesbediensteten Modellstellen zu und führt eine funktionsorientierte, transparente Entlohnung ein, bei der die Einreihung in die 26 Gehaltsbänder vom Anforderungs-, Verantwortungs- und Kompetenzniveau der Tätigkeit abhängt – nicht mehr primär von Dienstzeit oder Laufbahn. Dieses Schema B1/B2 (je 26 Bänder) soll eine abgeflachte Hierarchie mit höheren Einstiegsgehältern ermöglichen, um Attraktivität für Fachkräfte zu steigern und Ineffizienzen alter Systeme (z. B. starre Laufbahnen) zu beheben.
Es existieren zwei Gehaltsschemata B1 und B2, weil das Burgenland mit dem LBedG von 2020 die sehr unterschiedlichen Berufsgruppen der Landesverwaltung entgeltrechtlich getrennt, aber systematisch vergleichbar abbilden will. Das Gehaltsschema B1 ist dabei als allgemeines Schema für die klassische Landesverwaltung konzipiert (Hoheitsverwaltung, Verwaltungssachbearbeitung, Management‑ und Fachdienste), während das Gehaltsschema B2 den spezifischen Anforderungen des Gesundheitsbereichs (insbesondere Pflege, medizinisch‑technische Dienste und Ärztinnen/Ärzte) Rechnung trägt.
Der Einreihungsplan für das Gehaltsschema B1 (Quelle: Anlage 1 LGBl. Nr. 95/2019)
Beide Schemata verwenden die gleichen 26 Gehaltsbänder, unterscheiden sich aber in der absoluten Höhe und Progression der Monatsgehälter, um zum einen die Binnenlogik der Verwaltung (B1) und zum anderen die Arbeitsmarktlage und besondere Verantwortungs- und Belastungsprofile in Gesundheitsberufen (B2) adäquat abzubilden. Für B2 sind zudem spezielle Elemente wie Marktzulagen für bestimmte Berufsgruppen und Gehaltsbänder vorgesehen, etwa für Pflegeberufe und Ärztinnen in höheren B2‑Bändern, um die Konkurrenzfähigkeit gegenüber Spitälern anderer Träger und dem Bundesdienst zu sichern.
Damit ermöglichen B1 und B2 gemeinsam ein einheitlich strukturiertes, aber sektorspezifisch differenziertes Entlohnungssystem, das sowohl Vergleichbarkeit im Stellenplan als auch gezielte Steuerung und Attraktivität in Mangelberufen unterstützt. Wie bereits oben im Stellenplan dargestellt, werden die Gehaltsbänder den sieben Funktionsgruppen zugeordnet.
Der Einreihungsplan für das Gehaltsschema B2 (Quelle: Anlage 1 LGBl. Nr. 95/2019)
So geht’s weiter!
Nun haben wir den Parforceritt durch den Stellenplan und den damit zusammenhängenden Themen gemeistert. Wagen wir nun einen Ausblick auf den Schwerpunkt im kommenden Teil dieser Serie. Dabei begeben wir uns in den Maschinenraum der demokratischen Institutionen des Burgenlandes: den Landtag. Im Zentrum soll der politische Prozess zur Genehmigung des Landesbudgets stehen. Zunächst sehr formell und sachlich, im zweiten Abschnitt vermeintlich bodennah aber durchaus rau im Ton von manch politischer Fraktion.
Wie gefällt euch unsere Fortsetzung der Serie über das Landesbudget? Teilt uns gerne eure Meinung mit einem Kommentar mit!
Zum Nachlesen der Serie:
👉 Teil 1: Zahlen, Finanzen, Cash: Sautanz und das Landesbudget Burgenland
👉 Teil 2: Zahlen, Finanzen, Cash: Landesvoranschlag & Co. im Burgenland
👉 Teil 3: Zahlen, Finanzen, Cash: Stopfen von Budgetlöchern im Burgenland
👉 Teil 4: Zahlen, Finanzen, Cash: die Anatomie von Budgetabweichungen im Burgenland
👉 Teil 5: Zahlen, Finanzen, Cash: die größten Ausgaben und Einnahmen des Burgenlandes
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