Sautanz zu Gast bei der Hauptversammlung der Burgenland Holding AG

Das Thema Finanzbildung fristet in Österreich ein Schattendasein. Dabei erlebt man Interessantes sowie manchmal Merkwürdiges auf Hauptversammlungen, dem höchsten Gut einer Aktiengesellschaft. Wir waren bei jener der Burgenland Holding AG live vor Ort.

Burgenland Holding AG

Von Clemens Faustenhammer

An der Wiener Börse sind 56 Unternehmen mit ihren Anteilen, also den Stamm- wie Vorzugsaktien, zum Amtlichen Handel zugelassen. Durchsucht man diese Auflistung von österreichweit bekannten Konzernen wie OMV, Verbund oder Wienerberger nach dem Kriterium Bundesland, in dem sich der Hauptsitz des Unternehmens befindet, bleibt eine einzige Aktiengesellschaft mit burgenländischer Provenienz übrig: die Burgenland Holding AG.

Treue Leser unseres beschaulichen Blogs dürfte der Name durchaus bekannt sein. Auf die Verwechslungsgefahr mit der Landesholding Burgenland GmbH hatten wir bereits im entsprechenden Portrait über den größten Arbeitgeber des Burgenlandes hingewiesen.

Zweck und Eigentümer der BUHO

Bei der Burgenland Holding AG (kurz: BUHO AG) ist abseits der unterschiedlichen Rechtsform ebenso der unternehmerische Zweck anders gelagert. Sie ist eine Holdinggesellschaft, die 49 Prozent der Anteile an der Burgenland Energie AG (vormals Energie Burgenland AG) hält. Aus dieser zentralen Beteiligung begründet sich die wesentliche Funktion des Unternehmens. Die BUHO wurde am 25. Jänner 1990 als Holdinggesellschaft zur Teilprivatisierung der BEGAS Energie AG und der Burgenländischen Elektrizitätswirtschafts-AG (BEWAG) gegründet. Zusätzlich hält die BUHO einen Anteil von 0,99 Prozent an der Wiener Börse AG, da sich diese nach der Privatisierung Ende der 1990er Jahre mehrheitlich im Besitz von Bankinstituten sowie zu einem guten Teil in den Händen der an ihr börsengelisteten Unternehmen befindet.

Wie man sich bei Energieversorgern hierzulande gut vorstellen kann, spielt in der Eigentümerstruktur der öffentliche Sektor eine tragende Rolle. Denn Mehrheitsaktionär der BUHO ist wiederum die EVN AG, die einen Anteil von rund 74 Prozent am Grundkapital hält. Bekanntermaßen liegt der Mehrbesitz an der EVN beim Land Niederösterreich. Das verbleibende Viertel an BUHO-Aktien verteilt sich wie folgt: Über zehn Prozent der Anteile werden von der Verbund AG und knapp sieben Prozent von der Wien Energie GmbH gehalten. Die übrigen Aktionäre komplettieren als der sogenannte Streubesitz das Aktionärsfeld.

Die Eigentümerstruktur der Burgenland Holding AG (Quelle: tikr.com)

Einmal im Jahr nach Eisenstadt

Eine Aktiengesellschaft setzt sich aus drei zentralen Organen zusammen, wobei jedes eine unterschiedliche Funktion ausübt. Im österreichischen Aktienrecht existiert eine klare Trennung zwischen Unternehmensführung und -kontrolle. Als gesetzliche Vorgabe ist ein duales Führungssystem verankert, dass die personelle Trennung zwischen Leitungsorgan (Vorstand) und Kontrollorgan (Aufsichtsrat) vorsieht. Um den formellen Anforderungen wie Unabhängigkeit, Arbeitsweise, Berichtspflichten und dem Tätigkeitsprofil einer Aktiengesellschaft zu entsprechen, aber auch um die Interessen der Aktionäre zu wahren, hat sich die BUHO dem Standards des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) unterworfen.

Drittes Organ und entscheidend für die Vertretung der Gesellschafter ist die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft. Sie dient als Versammlung aller Aktionäre der Information und Beschlussfassung über unternehmensbezogene Vorgänge, wobei die ordentliche Hauptversammlung der BUHO in der Regel einmal jährlich am Ende des Geschäftsjahres im Technologiezentrum Eisenstadt stattfindet. Stimmberechtigte Teilnehmer der Hauptversammlung sind alle Halter von Stammaktien eines Unternehmens.

Im Falle der BUHO muss man daher zumindest eine Aktie des Unternehmens sein Eigen nennen. Um tatsächlich in den Genuss der HV-Teilnahme zu kommen, braucht es zeitgerecht eine Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts (vulgo Depotbestätigung). Hier sei darauf hingewiesen, dass aufgrund des geringen Börsenhandels der BUHO-Aktien die Kursbildung im Vergleich zu Unternehmen mit höherem Handelsvolumen sehr statisch ist. Dies führt in den meisten Fällen zu einem höheren Spread (Kursspanne), da weniger Käufer und Verkäufer bereit sind, zu ähnlichen Preisen zu handeln. Das bedeutet, dass die Differenz zwischen dem Kaufpreis (Briefkurs) und dem Verkaufspreis (Geldkurs) einer Aktie größer ist, was für Anleger höhere Handelskosten bedeutet. Risikohinweis Ende.

Aktienchart Burgenland Holding

Die Aktie der Burgenland Holding AG (Quelle: dad.at)

Während einer ordentlichen Hauptversammlung werden grundsätzliche Entscheidungen für das Unternehmen gefällt, beispielsweise die Wahl der Mitglieder im Aufsichtsrat, Änderungen der Statuten sowie die Ausschüttung von Gewinnen in Form einer Dividende an die Aktionäre. Ein wichtiger Punkt auf der Tagesordnung ist die Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands. Weiters wählt die Hauptversammlung in der Regel den Abschlussprüfer für den Jahresabschluss. Im Allgemeinen werden Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen im Versammlungssaal gefasst.

Agenda HV Burgenland Holding

Die Tagesordnung der 36. Hauptversammlung der Burgenland Holding AG (Quelle: buho.at)

Von HV-Protesten und offensiven Buffetstürmern

Abgesehen von den Formalitäten, die sich aus den rechtlich vorgesehenen Fixpunkten einer Tagesordnung eben ergeben, haben die Aktionäre im Rahmen der Hauptversammlung das Recht, Fragen zu stellen oder ihre Anliegen zu erörtern. Eine Wortmeldung kann durch ein entsprechendes Formular beantragt werden oder auch vorab schriftlich eingereicht werden. So manch routinierter HV-Besucher in Österreich kennt nur allzu gut die obligatorischen und originellen Wortspenden des Herrn B., denen der bemitleidenswerte Vorstand statutengemäß mit Rede und Antwort entsprechend Folge zu leisten hat.

Je nach Situation und Geltung des Unternehmens kann es schon mal recht heiß bei der jährlichen Aktionärszusammenkunft hergehen. Gut in Erinnerung geblieben ist die turbulente Hauptversammlung der OMV aus dem Jahr 2024, die von Protestaktionen der Letzten Generation „begleitet“ wurde. Doch richtig emotional wird es, wenn’s ums Essen geht. Im Jahr 2016 musste sogar die deutsche Polizei herbeigerufen werden, da manche Aktionäre von Daimler wegen eines Vorrat hamsternden „Wurstfingers“ nicht nur verbal aneinander geritten.

Indes ging es Mitte März in pannonischen Gefilden deutlich entspannter und leutselig zu. Die Highlights blieben zwei Gegenstimmen anwesender Kleinaktionäre bei der Wahl eines neuen Mitglieds für den Aufsichtsrat, welches durch Abwesenheit in Eisenstadt glänzte. Offensichtlich sehr zum Verdruss der „Abweichler“ in der Abstimmung des entsprechenden Tagesordnungspunkts. Zum anderen darf eine dreiköpfige Fraktion der Kategorie Buffetstürmer nicht unerwähnt bleiben, die sich emsig am gut ausgestatteten Brötchentisch bediente. Einer vergaß wohl, dass die BUHO eine recht manierliche Dividende von 3,85 Euro je Aktie ausschüttet. Denn anders ist die in Form einer stibitzten Flasche Weißwein selbstgenehmigte Naturaldividende kaum zu erklären.

 

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